AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Wagner Upscale AI Solutions e.U. 

Stephansplatz 8/20, 1010 Wien, Österreich

vertreten durch Herrn Noah Wagner

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+43 670 4081 553

Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern i.S.d. § 1 KSchG ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand: Ried im Innkreis

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Wagner Upscale AI Solutions e. U. („Auftragnehmer“) und Unternehmern im Sinne des UGB („Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

2. Leistungsbeschreibung

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich KI-Automatisierung, Workflow-Entwicklung, API-Integration, Prozessoptimierung, SaaS-Produkte und laufende Betreuung gemäß Service Level Agreements (SLA). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald der Auftragnehmer die Annahme des Angebots des Auftraggebers schriftlich (einschließlich E-Mail) bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt (§ 864 ABGB). Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

4. Leistungsumfang und Änderungen

Der Auftragnehmer kann zur Vertragserfüllung Dritte beauftragen. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung beider Parteien in Textform.

5. Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Zugänge und Daten rechtzeitig bereit. Unterlässt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten, haftet er für daraus entstehende Verzögerungen oder Mehrkosten (§ 1304 ABGB).

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Rücktritt nach Projektbeginn ist der Auftraggeber verpflichtet, den bis dahin angefallenen Aufwand und eine pauschale Stornogebühr von 40 % des Resthonorars zu zahlen, sofern der Auftragnehmer keinen höheren Schaden nachweist (§ 1336 ABGB).

7. Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte

Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte an den Leistungen beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, das bei Zahlungsverzug oder Vertragsrücktritt erlischt.

8. Leistungszeit und Verzug

Fristen beginnen nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen und Zahlungen. Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich Fristen angemessen. Schadenersatz bei Verzug ist ausgeschlossen, sofern kein grobes Verschulden vorliegt.

9. Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet die vertragsgemäße Leistungserbringung. Mängel sind binnen 14 Tagen schriftlich zu melden. Bei berechtigten Mängeln erfolgt Nachbesserung. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

10. Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers für Sach- und Vermögensschäden wird auf Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit beschränkt (§ 1298 ABGB). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen; hiervon unberührt bleiben Personenschäden. Ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Folgeschäden sowie Ausfälle von Drittanbietern oder Softwaresystemen des Auftraggebers. Die Haftung ist der Höhe nach maximal auf den jeweiligen Auftragswert beschränkt. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, setzt der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen; weitergehende Ansprüche bestehen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass KI-basierte Systeme (z. B. LLMs wie GPT-4) auf Wahrscheinlichkeiten basieren und fehlerhafte, ungenaue oder erfundene Ergebnisse („Halluzinationen“) generieren können. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte technische Implementierung, übernimmt jedoch keine Gewährleistung oder Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit der von der KI generierten Outputs.

11. Vertragsdauer und Kündigung

Bei laufenden Betreuungsverträgen beträgt die Mindestlaufzeit drei Monate. Danach ist eine Kündigung mit 30 Tagen Frist zum Monatsende in Textform möglich.

12. Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Verstöße gegen die Geheimhaltungspflicht berechtigen den Auftragnehmer zur Geltendmachung von Schadenersatz gemäß § 39 UGB. Eine Vertragsstrafe kann gesondert vereinbart werden.

13. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und des Datenschutzgesetzes (DSG). Für Auftragsverarbeitungen wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

14. Referenznutzung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber nach Abschluss des Projekts als Referenzkunden namentlich zu nennen, sofern dieser nicht ausdrücklich widerspricht.

15. Urheberrecht

Der Auftragnehmer behält sämtliche Urheberrechte an selbstentwickelten Konzepten, Codes, Automatisierungen und Dokumentationen (§§ 1, 2 UrhG).

16. Schriftliche Nachtragsvereinbarungen

Ergänzungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden Parteien bestätigt wurden (§ 883 ABGB).

17. Digitale Übermittlung

Dokumente, Rechnungen und Mitteilungen können elektronisch (E-Mail, PDF) rechtswirksam übermittelt werden (§ 4 Abs. 1 Z 1 SigG).

18. Textform

Änderungen dieser AGB sowie sonstige Vereinbarungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Textform genügt auch für rechtserhebliche Erklärungen gemäß § 886 ABGB (z. B. Kündigungen, Änderungen).

19. Gerichtsstand und Rechtswahl

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss internationaler Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist Ried im Innkreis.

20. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.

 

Anhang: Service Level Agreement (SLA)

  1. GeltungsbereichDieses SLA regelt Serviceleistungen, Reaktionszeiten und Supportbedingungen bei laufender Betreuung.
  2. ServicezeitenSupportanfragen werden werktags (Mo–Fr, außer Feiertage) innerhalb von 24 Stunden beantwortet.
  3. KommunikationskanäleSupport erfolgt über E-Mail, Telefon und WhatsApp.
  4. VerfügbarkeitSystemverfügbarkeit beträgt im Monatsdurchschnitt 99 %, ausgenommen geplante Wartungen oder externe Störungen.
  5. AusschlüsseNicht abgedeckt sind Fehler durch unautorisierte Änderungen, Eingriffe Dritter oder unsachgemäße Nutzung.

Stand: Dezember 2025

 

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